Im wesentlichen handelt es sich dabei um wasserrechtliche
Bestimmungen, um das Grundwasser als Trinkwasserressource zu bewahren.
Das
heißt, Bewilligungen sind einzuholen, wenn als Wärmequelle Grundwasser
genutzt wird oder Erdsonden bzw. Energiepfähle gebohrt werden.
Erdkollektoren dürfen teilweise ohne wasserrechtliche Bewilligung
errichtet und betrieben werden.

